CDU Stadtverband Zehdenick

Ihre Spende für den CDU Stadtverband Zehdenick

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Wofür Spende ich?                                                                                                               

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die politische Arbeit des CDU Stadtverbandes Zehdenick. In einer modernen Mediengesellschaft kostet die politische Kommunikation viel Geld. Spenden helfen uns dabei, politische Kampagnen mediengerecht und wirkungsvoll durchzuführen.

Je mehr Spenden wir erhalten, desto wirkungsvoller können wir uns für unsere Ziele einsetzen. Mit Ihrer Spende helfen Sie uns, unsere Ideen öffentlichkeitswirksam zu vertreten. 
 
Bitte überweisen Sie Ihre Spende auf unser offizielles Spendenkonto:
Deutsche Bank AG
IBAN: DE46 1207 0024 0631 7622 15
BIC: DEUTDEDB160
 
Bitte geben Sie bei Ihrer Spende Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden können. Benutzen Sie hierzu bitte das Feld "Verwendungszweck" auf dem Überweisungsträger. 
 
Bitte beachten Sie die unten stehenden Hinweise über die steuerlicher Abzugsmöglichkeiten. 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Dennis Sucker - Schatzmeister
 
 

Rechtliche Informationen und weitere Möglichkeiten zum Spenden

Spenden natürlicher Personen

Spenden von natürlichen Personen können bis zu einem Gesamtumfang von 3.300,00 € pro Person im Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Bei zusammen veranlagten Ehegatten werden bis zu 6.600,00 € steuerlich berücksichtigt. Davon sind bis zu 1.650,00 € bzw. 3.300,00 € bei zusammen veranlagten Ehegatten nach § 34g Einkommensteuergesetz (EStG) absetzbar. Nach dieser Vorschrift wird die Hälfte dieses Betrages von der Steuerschuld abgezogen. Weitere 1.650,00 € bzw. 3.300,00 € bei zusammen veranlagten Ehegatten können nach § 10b EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dadurch reduziert sich der Betrag der Einkommensteuer in Höhe des individuellen Steuersatzes.

Publikationspflicht

Spenden, Mandatsträgerabgaben sowie Mitgliedsbeiträge eines Zuwenders an die CDU-Bundespartei oder einen oder mehrere ihrer Gebietsverbände oder Vereinigungen, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000,00 € übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift sowie der Gesamthöhe im Rechenschaftsbericht der Partei zu veröffentlichen. Alle Einzelspenden, Mandatsträgerabgaben und Mitgliedsbeiträge eines Zuwenders werden dabei zusammengerechnet.Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 € übersteigen, sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen. Dieser veröffentlicht die Spende unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache.

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Spenden

Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:

CDU Stadtverband Zehdenick
E-Mail: info@cdu-zehdenick.de
Dennis Sucker - Schatzmeister

www.cdu-zehdenick.de